Schwedenkai 1 | Deck 10
24103 Kiel
Tel. (0431) 240 30 30
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Carsten Bergmeier, Sascha Herbst
Gerichtsstand: AG Kiel
HRA 49 53 St.-Nr. 19 284 21705
USt.-Id Nr. DE 241 561 948
Komplementärin: DREIZUNULL Verwaltungsgesellschaft GmbH
Sitz der Gesellschaft: Kiel; AG Kiel HRB 7318
(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann anzuwenden, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(2) Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Einbeziehung abgeschlossenen Verträge nicht.
(1) Werden die im Zuge einer Präsentation von der Agentur vorgelegten Entwürfe und Konzepte nicht in Werbemitteln verwendet, die von der Agentur gestaltet werden, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Entwürfe und Konzepte anderweitig zu verwenden.
(2) Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen durch den Kunden an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
(1) Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im vereinbarten Umfang im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen.
(2) Schließt die Agentur Verträge über Fremdleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab, ist der Kunde verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Forderungen Dritter freizuhalten. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Vergütung.
(1) Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken und an allen sonstigen kreativen Leistungen gestalterischer oder sprachlicher Art nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und das dafür vereinbarte Honorar gezahlt wurde.
(2) Die Übereignung körperlicher Gegenstände (z. B. von Werbemitteln) erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
(1) Angaben der Agentur zu Lieferterminen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
(2) Fest vereinbarte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung der Agentur.
(1) Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, gehört es nicht zum Leistungsumfang der Agentur, zu prüfen, ob von ihr vorgeschlagene Werbemaßnahmen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen oder Rechte Dritter verletzen. Die Agentur empfiehlt dem Kunden in diesem Zusammenhang, einen entsprechenden Spezialisten mit der rechtlichen Prüfung zu beauftragen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Bezeichnungen oder Logos als Unternehmensnamen oder Marken. Wird die Agentur wegen der Verwendung ihrer Kunden rechtlich in Anspruch genommen, ohne dass die Agentur nach diesem Vertrag eine Haftung trifft, hält der Kunde die Agentur im Innenverhältnis von allen sich daraus ergebenden Ansprüchen des Dritten frei. Der Kunde erstattet der Agentur in diesem Fall auch notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder der Rechtsverteidigung gegen den Dritten.
(2) Es gehört des Weiteren nicht zum Leistungsumfang der Agentur, zu prüfen oder dafür einzustehen, dass die von ihr im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. die Schutzvoraussetzungen für Rechte des geistigen Eigentums erfüllen, insbesondere dafür, dass von der Agentur entwickelte Begriffe oder Logos markenfähig sind.
(1) Die Agentur ist in der kreativen Gestaltung ihrer Leistungen frei. Mängelrügen sind insoweit ausgeschlossen.
(2) Der Kunde hat die Leistungen der Agentur nach Erhalt umgehend zu untersuchen und etwaige Mängel umgehend zu rügen. Zur Mängelbeseitigung ist der Agentur eine angemessene Frist zu setzen.
(3) Verwendet der Kunde die Leistungen der Agentur, erkennt er sie damit als vertragsgerecht und frei von Mängeln an.
(1) Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und der Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für den Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder einer Verletzung von Leib oder Leben.
(3) Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten werden, sind gesondert zu vergüten.
(4) Kostenvoranschläge der Agentur sind – im Gegensatz zur verbindlichen Angeboten – unverbindlich.
(1) Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
(2) Die Agentur ist dazu berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch vor der Fertigstellung der Gesamtleistung in Rechnung zu stellen.
(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.